Effektenabteilung

Effektenabteilung
Ef|fẹk|ten|ab|tei|lung, die (Bankw.):
Abteilung einer 2Bank, die für das Effektengeschäft zuständig ist.

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Ef|fẹk|ten|ab|tei|lung, die: Abteilung einer 2Bank, die für das Effektengeschäft zuständig ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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